Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern

Wie läuft unsere Beratung ab?

Zusammen mit Ihnen finden wir Antworten auf Ihre Fragen.
Und wir besprechen Möglichkeiten,
wie Sie selbst Probleme lösen können.
Dabei unterstützen wir Sie mit unseren Beratungs-Angeboten.


Kostenfrei und auf Wunsch anonym

Unsere Beratungs-Angebote sind für Sie kostenlos.
Die Beratungs-Angebote werden vom Land Berlin
und den Stadt-Bezirken bezahlt.
Wenn Sie das möchten,
dann beraten wir Sie anonym.
Das bedeutet:
Sie müssen nicht Ihren Namen nennen,
wenn Sie unsere Beratungs-Angebote nutzen möchten.
Sie können einfach einen Termin vereinbaren
in unseren Beratungs-Stellen.
Sie müssen für einen Termin keinen Antrag beim Jugendamt stellen.
Sie brauchen dafür auch keine Überweisung von einer Ärztin
oder von einem Arzt.


Beratung für alle

In Berlin leben Menschen aus vielen Ländern und Kulturen.
Und unsere Beratungs-Angebote sind offen für alle Menschen.
Egal,

  • welches Geschlecht sie haben,
  • wie sie leben möchten,
  • ob sie alleine oder zu zweit mit Kindern zusammenleben
    oder noch mit anderen Personen,
  • in welchem Land sie geboren sind,
  • welche Haut-Farbe sie haben,
  • ob sie eine Religion haben oder nicht.

Wenn Sie die deutsche Sprache nicht so gut sprechen oder verstehen,
dann gibt es für Sie diese 2 Möglichkeiten:

  1. In manchen Beratungs-Stellen können wir Sie
    in Ihrer Mutter-Sprache beraten.
  2. Wir können für das Beratungs-Gespräch eine Dolmetscherin
    oder einen Dolmetscher dazu holen.

Dauer der Beratung

Am Anfang der Beratung kann man oft noch nicht genau sagen,
wie viele Beratungs-Gespräche wir mit Ihnen machen.
Manchmal reicht ein Beratungs-Gespräch.
Und manchmal brauchen wir mehrere Beratungs-Gespräche.
Die Anzahl der Beratungs-Gespräche planen wir so,
dass sie zu Ihrer Frage oder Ihrem Problem passt.
Dabei entscheiden Sie mit.


Schweigepflicht

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren
Erziehungs- und Familien-Beratungs-Stellen haben Schweige-Pflicht.
Schweige-Pflicht bedeutet:
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
dürfen Informationen über Sie
nicht an andere Personen weiter geben.
Zum Beispiel darüber,
welche Fragen oder Probleme Sie im Beratungs-Gespräch
besprochen haben.

Manchmal muss eine Ausnahme
von der Schweige-Pflicht gemacht werden.
Zum Beispiel:
Andere Personen brauchen die Informationen,
damit sie Ihnen helfen können.
Das können zum Beispiel diese Personen sein:

  • Erzieherinnen oder Erzieher in der Kita
  • Lehrerinnen oder Lehrer in der Schule
  • Ärztinnen oder Ärzte
  • Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beim Jugendamt

Eine Ausnahme von der Schweigepflicht geht nur,
wenn Sie das erlauben.
Dafür müssen Sie eine Erlaubnis unterschreiben.
Diese Erlaubnis heißt: Schweigepflicht-Entbindung.
Sie können diese Schweigepflicht-Entbindung jederzeit zurücknehmen.


Kindeswohl-Gefährdung

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben dann keine Schweige-Pflicht,
wenn es einen Verdacht einer Kindeswohl-Gefährdung gibt
und Beratung alleine nicht hilft.
Kindeswohl-Gefährdung bedeutet:
Die Situation in einer Familie ist so,
dass ein Kind oder mehrere Kinder in Gefahr sind.

Wenn unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen Verdacht haben
auf Kindeswohl-Gefährdung in Ihrer Familie,
dann müssen sie den Regionalen Sozialpädagogischen Dienst informieren.
Das ist eine Abteilung des Jugendamtes.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst
haben auch diese Aufgaben:

  • Sie schützen Kinder vor Gefahr, zum Beispiel Gewalt.
  • Sie helfen Familien,
    in denen es oft Streit und Gewalt gibt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst besprechen mit Ihnen,
wie Sie Ihr Kind oder Ihre Kinder besser schützen können.


Qualität und Team

Alle Erziehungs- und Familien-Beratungs-Stellen in Berlin
arbeiten nach den selben Regeln.
Und alle Beraterinnen und Berater sind Fachleute.
So wird eine gute Qualität Ihrer Beratung garantiert.
Unsere Beraterinnen und Berater haben zum Beispiel
diese Ausbildungen:

  • Psychologin oder Psychologe
  • Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter
  • Pädagogin oder Pädagoge
  • Psychotherapeutin oder Psychotherapeut
  • Kinder und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen
    und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten

Alle Beraterinnen und Berater haben noch zusätzliche Ausbildungen
und Fortbildungen.
Zum Beispiel für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Außerdem gibt es Team-Assistentinnen,
die das Beratungs-Team bei der Arbeit unterstützen.


Anmeldung, Beratungs-Fragen, Termin-Änderung

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten,
dann nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit einer Beratungs-Stelle auf.
Hier finden Sie eine Liste
mit allen Erziehungs- und Familien-Beratungs-Stellen in Berlin:

Link Liste

Sie können die Beratungs-Stellen auch über eine Karte suchen.
So sehen Sie gleich,
welche Beratungs-Stellen es in der Nähe Ihres Wohnorts gibt.
Dabei gibt es auch eine Filter-Funktion für Ihre Suche.
Dort können Sie auswählen,

  • in welchem Bezirk nach Beratungs-Angeboten gesucht wird,
  • in welcher Sprache die Angebote durchgeführt werden,
  • wie barrierefrei die Beratungs-Stelle ist,
    wenn Sie zum Beispiel einen Rollstuhl nutzen,
  • von welchem Träger die Beratung angeboten wird.

Sie finden hier auch Gruppen-Angebote,
die von den Beratungs-Stellen durchgeführt werden.
Dabei können Sie für Ihre Suche auswählen,

  • für wen das Gruppen-Angebot geeignet ist,
  • in welchem Bezirk das Gruppen-Angebot stattfindet,
  • welches Thema das Gruppen-Angebot hat.