Ethische Standards in der Institutionellen Beratung
Stellungnahme des Deutschen Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und Familienberatung
Beraterinnen und Berater in Einrichtungen der Institutionellen Beratung, wie
sie im Deutschen Arbeitskreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung
repräsentiert sind, haben die Aufgabe, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse zum
Wohle der Ratsuchenden einzusetzen. Beraterinnen und Berater beachten die
Integrität und Würde des Individuums und setzen sich für die Erhaltung und den
Schutz fundamentaler menschlicher Rechte ein. Ihr berufliches Handeln ist von
der Verantwortung und dem Respekt gegenüber den Menschen geprägt, mit denen
sie umgehen. Um helfen zu können, benötigen sie das Vertrauen der
Ratsuchenden. Die folgenden Ethischen Standards dienen dem Schutz der
Ratsuchenden und der Wahrung ihrer Menschenwürde und Autonomie.
Beraterinnen und Berater arbeiten auf der Basis von zuverlässigem und validem,
wissenschaftlich fundiertem Wissen. Verantwortliches berufliches Handeln
erfordert hohe fachliche Kompetenz. Beraterinnen und Berater sind dazu
verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden und auf dem neuesten Stand der
wissenschaftlichen Erkenntnis zu halten. Sie bieten nur Dienstleistungen an,
für deren Erbringung sie durch Ausbildung oder fachliche Erfahrung
qualifiziert sind. In Tätigkeitsfeldern, in denen es noch keine
wissenschaftlich anerkannten Standards gibt, orientieren sie sich am Grundsatz
wissenschaftlicher Redlichkeit und überprüfen regelmässig den Erfolg ihrer
Interventionen. Zugleich ergreifen sie alle notwendigen Massnahmen, um die
Wohlfahrt derer, mit denen sie arbeiten, zu schützen.
Die gemeinsamen Ethischen Standards des Deutschen Arbeitskreises für Jugend-,
Ehe- und Familienberatung sind Ausdruck des Selbstverständnisses der
Institutionellen Beratung. Sie vermitteln Beraterinnen und Berater eine
gültige Orientierung für ihre praktische Arbeit und setzen Massstäbe, anhand
derer Beratung öffentlich überprüfbar wird. In wesentlichen Teilen, nämlich
dem Schutz des Privatgeheimnisses (§ 203 StGB), dem Zeugnisverweigerungsrecht
(§ 383 ZPO, § 53 StPO) und dem Verbot der Ausnutzung eines
Beratungsverhältnisses zu sexuellen Handlungen (§ 174c StGB) sind die
Ethischen Standards gesetzlich gesichert.
Da Institutionelle Beratung das Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte im Team
einer Beratungsstelle voraussetzt, obliegt dem Team, auch auf die Einhaltung
ethischer Standards in der Beratung durch alle an der Beratungsarbeit
beteiligten Fachkräfte zu achten. Darüber hinaus ist der Träger einer
Beratungsstelle sowohl für die Fachlichkeit der Beraterinnen und Berater als
auch für die Einhaltung ethischer Standards in der Beratungsarbeit
verantwortlich. Neben den gesetzlich geregelten Sanktionen kann ein Verstoss
gegen die Ethischen Standards dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Fachlichkeit der Arbeit
In der Institutionellen Beratung ist Fachlichkeit Grundlage der
Arbeit. Beraterinnen und Berater sollen daher nur überprüfte und anerkannte
Methoden anwenden. Darüber hinaus sollen sie aber auch die fachliche
Entwicklung verfolgen und neue Ansätze für die Arbeit fruchtbar machen.
Beraterinnen und Berater überprüfen die Qualität ihrer Arbeit regelmässig
insbesondere anhand von folgenden Kriterien:
- Zufriedenheit der/des Ratsuchenden,
- Grad der Verwirklichung der für die Beratung vereinbarten Ziele und
- Überprüfung und ggf. Fortschreibung der für die Beratung vereinbarten Ziele.
Die Dokumentation der Beratungen ist dafür eine Grundlage.
Beraterinnen und Berater sind zur regelmässigen Fortbildung und Supervision
verpflichtet.
Beraterinnen und Berater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Schutz
des Privatgeheimnisses der Ratsuchenden ist ein hohes Gut, das nur mit
Einwilligung der Betroffenen und in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen
preisgegeben werden darf. Der Schutz des Privatgeheimnisses wird durch
Regelungen zum Zeugnisverweigerungsrecht ergänzt.
Beraterinnen und Berater sollen bei Beeinträchtigungen ihrer eigenen
beruflichen Handlungsfähigkeit ebenso wie bei längerer Abwesenheit geeignete
Massnahmen treffen.
Die fachlichen Standards der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen des
Deutschen Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und Familienberatung und die
Qualitätsstandards für Erziehungsberatungsstellen der bke (Qs 22) regeln
weitere Grundlagen der fachlichen Arbeit.
Weiterempfehlung und Beendigung der Beratung
Beraterinnen und Berater klären zu Beginn und bei gegebenem Anlass während der
Beratung ab, ob die/der Ratsuchende zum Zweck einer besseren Versorgung an
andere Fachleute oder Institutionen (z.B. Psychotherapeuten, Ärzte, Soziale
Dienste) weiterempfohlen werden sollte.
Beraterinnen und Berater beenden eine Beratung in der Regel, wenn diese zu
keiner Verbesserung der Situation oder Entlastung bzw. Stützung des
Ratsuchenden geführt hat. Eine Beratung soll auch dann beendet werden, wenn
aus anderen Gründen nicht zu erwarten ist, dass die Beratung ihren Zweck
erfüllen wird.
Achtung der Würde des Ratsuchenden
Beraterinnen und Berater
- achten die Person der/des Ratsuchenden und begegnen
ihr bzw. ihm daher mit Aufmerksamkeit, Interesse, Anteilnahme und
Wertschätzung.
- erkennen das Recht und die grundsätzlich vorhandene Fähigkeit der/des
Ratsuchenden an, selbständig und eigenverantwortlich zu handeln.
- befähigen die/den Ratsuchenden zu einer selbst verantworteten Entscheidung.
- sind offen für die Wertorientierung und den Lebenskontext der/des Ratsuchenden
und thematisieren ggf. damit zusammenhängende Konflikte.
Beraterinnen und Berater
- achten die Ratsuchenden gleich welchen Geschlechts,
sozialer Schichtzugehörigkeit, Krankheit oder Behinderung
- gleich welcher Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder Nationalität
- gleich welcher politischer, religiöser oder sexueller Orientierung.
Beziehung zu den Ratsuchenden
Die Beziehung von Beraterinnen und Beratern zu den Ratsuchenden ist eine
professionelle Beziehung. Beraterinnen und Berater sind daher für die
Gestaltung dieser Beziehung verantwortlich. Aus fachlicher Sicht darf diese
Beratungsbeziehung durch den Berater oder die Beraterin nicht für eigene
private Zwecke ausgenutzt werden.
Körperkontakt in der Beratung ist ausschliesslich am Wohl der Ratsuchenden
orientiert und erfordert besondere Sorgfalt zur Vermeidung von
Übergriffen. Jeder sexuelle Kontakt ist zu unterlassen.
Ausserhalb der Beratung soll grundsätzlich eine persönliche über den üblichen
Sozialkontakt hinausgehende Beziehung zwischen Beraterinnen und Beratern und
Ratsuchenden vermieden werden. Die beschriebene Verantwortung aus der
Beratungsbeziehung besteht auch nach Abschluss der Beratung fort.
Forschung
Wenn Beraterinnen und Berater im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit ein
Forschungsprojekt durchführen, haben sie eine besondere Verantwortung für die
damit verbundenen Folgen. Sie sollen deshalb - je nach Art des
Forschungsprojektes - ggf. über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen hinaus
die ausdrückliche Zustimmung der Ratsuchenden einholen.
Mitteilungspflichten
Sowohl der einzelne Berater, die einzelne Beraterin, wie das Team tragen
Verantwortung für das, was ein Berater oder eine Beraterin tut. Beraterinnen
und Berater sollen daher bei bekannt gewordenen Verstössen gegen ethische
Grundlagen oder bei begründetem Verdacht eines solchen Verstosses die/den
Dienstvorgesetzten informieren. Hat ein/e Dienstvorgesetzte/r den Verstoss
begangen, soll der/die nächst höhere Dienstvorgesetzte informiert werden.
Information und Beschwerde
Auch beim Träger der Beratungseinrichtung liegt die Verantwortung über die
Einhaltung der Ethischen Standards. Der Deutsche Arbeitskreis für Jugend-,
Ehe- und Familienberatung fordert die Träger auf, diese Standards zu
übernehmen und in ihrem Zuständigkeitsbereich verpflichtend zu machen.
Ratsuchende werden in geeigneter Weise von den Ethischen Standards in Kenntnis
gesetzt. Die Träger der Beratungsstellen sollen den Umgang mit Beschwerden
Ratsuchender regeln und diese auch darüber informieren.
Die Ethischen Standards sind am 31. Mai 2003 in Kraft getreten.
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