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Ethische Standards in der Institutionellen Beratung

Ethische Standards in der Institutionellen Beratung

Stellungnahme des Deutschen Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und Familienberatung

Beraterinnen und Berater in Einrichtungen der Institutionellen Beratung, wie sie im Deutschen Arbeitskreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung repräsentiert sind, haben die Aufgabe, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse zum Wohle der Ratsuchenden einzusetzen. Beraterinnen und Berater beachten die Integrität und Würde des Individuums und setzen sich für die Erhaltung und den Schutz fundamentaler menschlicher Rechte ein. Ihr berufliches Handeln ist von der Verantwortung und dem Respekt gegenüber den Menschen geprägt, mit denen sie umgehen. Um helfen zu können, benötigen sie das Vertrauen der Ratsuchenden. Die folgenden Ethischen Standards dienen dem Schutz der Ratsuchenden und der Wahrung ihrer Menschenwürde und Autonomie.

Beraterinnen und Berater arbeiten auf der Basis von zuverlässigem und validem, wissenschaftlich fundiertem Wissen. Verantwortliches berufliches Handeln erfordert hohe fachliche Kompetenz. Beraterinnen und Berater sind dazu verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden und auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu halten. Sie bieten nur Dienstleistungen an, für deren Erbringung sie durch Ausbildung oder fachliche Erfahrung qualifiziert sind. In Tätigkeitsfeldern, in denen es noch keine wissenschaftlich anerkannten Standards gibt, orientieren sie sich am Grundsatz wissenschaftlicher Redlichkeit und überprüfen regelmässig den Erfolg ihrer Interventionen. Zugleich ergreifen sie alle notwendigen Massnahmen, um die Wohlfahrt derer, mit denen sie arbeiten, zu schützen.

Die gemeinsamen Ethischen Standards des Deutschen Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und Familienberatung sind Ausdruck des Selbstverständnisses der Institutionellen Beratung. Sie vermitteln Beraterinnen und Berater eine gültige Orientierung für ihre praktische Arbeit und setzen Massstäbe, anhand derer Beratung öffentlich überprüfbar wird. In wesentlichen Teilen, nämlich dem Schutz des Privatgeheimnisses (§ 203 StGB), dem Zeugnisverweigerungsrecht (§ 383 ZPO, § 53 StPO) und dem Verbot der Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses zu sexuellen Handlungen (§ 174c StGB) sind die Ethischen Standards gesetzlich gesichert.

Da Institutionelle Beratung das Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte im Team einer Beratungsstelle voraussetzt, obliegt dem Team, auch auf die Einhaltung ethischer Standards in der Beratung durch alle an der Beratungsarbeit beteiligten Fachkräfte zu achten. Darüber hinaus ist der Träger einer Beratungsstelle sowohl für die Fachlichkeit der Beraterinnen und Berater als auch für die Einhaltung ethischer Standards in der Beratungsarbeit verantwortlich. Neben den gesetzlich geregelten Sanktionen kann ein Verstoss gegen die Ethischen Standards dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Fachlichkeit der Arbeit

In der Institutionellen Beratung ist Fachlichkeit Grundlage der Arbeit. Beraterinnen und Berater sollen daher nur überprüfte und anerkannte Methoden anwenden. Darüber hinaus sollen sie aber auch die fachliche Entwicklung verfolgen und neue Ansätze für die Arbeit fruchtbar machen.

Beraterinnen und Berater überprüfen die Qualität ihrer Arbeit regelmässig insbesondere anhand von folgenden Kriterien:

  • Zufriedenheit der/des Ratsuchenden,
  • Grad der Verwirklichung der für die Beratung vereinbarten Ziele und
  • Überprüfung und ggf. Fortschreibung der für die Beratung vereinbarten Ziele.

Die Dokumentation der Beratungen ist dafür eine Grundlage.

Beraterinnen und Berater sind zur regelmässigen Fortbildung und Supervision verpflichtet.

Beraterinnen und Berater sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der Schutz des Privatgeheimnisses der Ratsuchenden ist ein hohes Gut, das nur mit Einwilligung der Betroffenen und in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen preisgegeben werden darf. Der Schutz des Privatgeheimnisses wird durch Regelungen zum Zeugnisverweigerungsrecht ergänzt.

Beraterinnen und Berater sollen bei Beeinträchtigungen ihrer eigenen beruflichen Handlungsfähigkeit ebenso wie bei längerer Abwesenheit geeignete Massnahmen treffen.

Die fachlichen Standards der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen des Deutschen Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und Familienberatung und die Qualitätsstandards für Erziehungsberatungsstellen der bke (Qs 22) regeln weitere Grundlagen der fachlichen Arbeit.

Weiterempfehlung und Beendigung der Beratung

Beraterinnen und Berater klären zu Beginn und bei gegebenem Anlass während der Beratung ab, ob die/der Ratsuchende zum Zweck einer besseren Versorgung an andere Fachleute oder Institutionen (z.B. Psychotherapeuten, Ärzte, Soziale Dienste) weiterempfohlen werden sollte.

Beraterinnen und Berater beenden eine Beratung in der Regel, wenn diese zu keiner Verbesserung der Situation oder Entlastung bzw. Stützung des Ratsuchenden geführt hat. Eine Beratung soll auch dann beendet werden, wenn aus anderen Gründen nicht zu erwarten ist, dass die Beratung ihren Zweck erfüllen wird.

Achtung der Würde des Ratsuchenden

Beraterinnen und Berater

  • achten die Person der/des Ratsuchenden und begegnen ihr bzw. ihm daher mit Aufmerksamkeit, Interesse, Anteilnahme und Wertschätzung.
  • erkennen das Recht und die grundsätzlich vorhandene Fähigkeit der/des Ratsuchenden an, selbständig und eigenverantwortlich zu handeln.
  • befähigen die/den Ratsuchenden zu einer selbst verantworteten Entscheidung.
  • sind offen für die Wertorientierung und den Lebenskontext der/des Ratsuchenden und thematisieren ggf. damit zusammenhängende Konflikte.

Beraterinnen und Berater

  • achten die Ratsuchenden gleich welchen Geschlechts, sozialer Schichtzugehörigkeit, Krankheit oder Behinderung
  • gleich welcher Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder Nationalität
  • gleich welcher politischer, religiöser oder sexueller Orientierung.

Beziehung zu den Ratsuchenden

Die Beziehung von Beraterinnen und Beratern zu den Ratsuchenden ist eine professionelle Beziehung. Beraterinnen und Berater sind daher für die Gestaltung dieser Beziehung verantwortlich. Aus fachlicher Sicht darf diese Beratungsbeziehung durch den Berater oder die Beraterin nicht für eigene private Zwecke ausgenutzt werden.

Körperkontakt in der Beratung ist ausschliesslich am Wohl der Ratsuchenden orientiert und erfordert besondere Sorgfalt zur Vermeidung von Übergriffen. Jeder sexuelle Kontakt ist zu unterlassen.

Ausserhalb der Beratung soll grundsätzlich eine persönliche über den üblichen Sozialkontakt hinausgehende Beziehung zwischen Beraterinnen und Beratern und Ratsuchenden vermieden werden. Die beschriebene Verantwortung aus der Beratungsbeziehung besteht auch nach Abschluss der Beratung fort.

Forschung

Wenn Beraterinnen und Berater im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit ein Forschungsprojekt durchführen, haben sie eine besondere Verantwortung für die damit verbundenen Folgen. Sie sollen deshalb - je nach Art des Forschungsprojektes - ggf. über die datenschutzrechtlichen Bestimmungen hinaus die ausdrückliche Zustimmung der Ratsuchenden einholen.

Mitteilungspflichten

Sowohl der einzelne Berater, die einzelne Beraterin, wie das Team tragen Verantwortung für das, was ein Berater oder eine Beraterin tut. Beraterinnen und Berater sollen daher bei bekannt gewordenen Verstössen gegen ethische Grundlagen oder bei begründetem Verdacht eines solchen Verstosses die/den Dienstvorgesetzten informieren. Hat ein/e Dienstvorgesetzte/r den Verstoss begangen, soll der/die nächst höhere Dienstvorgesetzte informiert werden.

Information und Beschwerde

Auch beim Träger der Beratungseinrichtung liegt die Verantwortung über die Einhaltung der Ethischen Standards. Der Deutsche Arbeitskreis für Jugend-, Ehe- und Familienberatung fordert die Träger auf, diese Standards zu übernehmen und in ihrem Zuständigkeitsbereich verpflichtend zu machen.

Ratsuchende werden in geeigneter Weise von den Ethischen Standards in Kenntnis gesetzt. Die Träger der Beratungsstellen sollen den Umgang mit Beschwerden Ratsuchender regeln und diese auch darüber informieren.

Die Ethischen Standards sind am 31. Mai 2003 in Kraft getreten.



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