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Aufmerksamkeitsdefizit - Hyperaktivitätsstörung (ADHS)
Das Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 2002 hat zwei
ADHS-Konsensuskonferenzen durchgeführt. Ausgangspunkt war die Zunahme
der medikamentösen Behandlung von hyperkinetischen Störungen in den
letzten Jahren. Im Rahmen dieser Konferenzen standen sich
unterschiedliche Auffassungen der Gesellschaften für Kinderheilkunde
und Jugendmedizin bzw. der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und
Jugendpsychiatrie zur Behandlung von ADHS gegenüber.
Die genannten Gesellschaften haben nun gemeinsame "Eckpunkte zur
Verbesserung der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
mit Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS)" vorgelegt.
Eckpunkte der Ergebnisse der vom Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung durchgeführten interdisziplinären Konsensuskonferenz
zur Verbesserung der Versorgung von Kindern, Jugendlichen und
Erwachsenen mit Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS).
Bonn, 28. und 29. Oktober 2002
- Aktuelle Prävalenzschätzungen zur ADHS gehen von 2 bis 6 %
betroffenen Kindern und Jugendlichen zwischen 6 und 18 Jahren
aus. ADHS ist damit eines der häufigsten chronisch verlaufenden
Krankheitsbilder bei Kindern und Jugendlichen. Die bedarfsgerechte
Versorgung dieser Patienten - die durch unterschiedliche Berufsgruppen
getragen wird - ist derzeit nicht flächendeckend gewährleistet. Es
besteht noch oft eine ungenügende Verzahnung kooperativer
Diagnostik. Es fehlt häufig an verlaufsbegleitenden Überprüfungen der
Diagnostik nach dem Einsetzen therapeutischer Maßnahmen.
- Bei einem nicht unerheblichen Teil der Betroffenen dauern die
Symptome bis ins Erwachsenenalter an. ADHS stellt somit auch bei
Erwachsenen eine behandlungsbedürftige psychische Störung dar. Es
fehlen hier verbindliche diagnostische Kriterien und angemessene
Versorgungsstrukturen. Die Behandlung mit Methylphenidat erfolgt
derzeit im Erwachsenenalter "off label", da dieses Medikament für die
Behandlung von Erwachsenen bei dieser Indikation nicht zugelassen
ist.
- In der Öffentlichkeit besteht noch weitgehende Unkenntnis und
Fehlinformation über das Krankheitsbild. Schulen, Tageseinrichtungen
und andere Erziehungsinstitutionen sowie an der öffentlichen
Gesundheitsfürsorge beteiligte Verwaltungen (Jugendamt,
Gesundheitsamt, Sozialamt, Strafvollzug und Polizei) sollten verstärkt
über ADHS informiert werden. Die Konsensuskonferenz erhebt die
Forderung nach einem Awareness-Programm als gemeinsame Aktion.
- Für eine korrekte Diagnosestellung der ADHS ist eine umfassende
Diagnostik und Differenzialdiagnostik anhand anerkannter
Klassifikationsschemata (ICD 10 oder DSM IV) erforderlich. Grundlage
der Diagnosestellung sind Exploration und klinische Untersuchung mit
Verhaltensbeobachtung. Die störungsspezifische Anamnese soll Familie
und weiteres Umfeld (z.B. Schule) einbeziehen und zusätzlich
erschwerende sowie entlastende Umgebungsfaktoren
berücksichtigen. Fremdbeurteilungen durch Lehrer und Erzieher sollen
einbezogen werden. Die Benutzung von Fragebögen als diagnostische
Hilfen ist sinnvoll. Intelligenzdiagnostik und Untersuchung von
Teilleistungsschwächen sollen das diagnostische Mosaik ergänzen. Die
differenzialdiagnostische Abklärung zu anderen Erkrankungen mit
ähnlichen (Teil-) Symptomen und die Erfassung von Begleiterkrankungen
bildet einen notwendigen Baustein zur Diagnosesicherung. Eine solche
mehrdimensionale Diagnostik bildet die Grundlage der multimodalen
Behandlung. Die Diagnostik der ADHS ebenso wie die Therapie, auch die
psychotherapeutische Behandlung, orientieren sich an den
evidenzbasierten Leitlinien der beteiligten Fachverbände. Derzeit
scheitert die multimodale Diagnostik noch in einigen Regionen
Deutschlands an der Versorgungsrealität. Um die Versorgungsstruktur zu
verbessern, ist Unterstützung der Politik erforderlich.
- Eine qualitätsgesicherte Versorgung von ADHS ist unter
Einbeziehung aller beteiligten Berufsgruppen notwendig. Die Therapie
der ADHS ist als multimodales Behandlungsangebot definiert. Nur ein
Teil der Kinder bedarf der medikamentösen Therapie. Nach ausführlicher
Diagnostik und erst wenn psychoedukative und psychosoziale Maßnahmen
nach angemessener Zeit keine ausreichende Wirkung entfaltet haben,
besteht die Indikation zu einer medikamentösen Therapie. Stimulanzien
wie Methylphenidat stellen empirisch gesicherte Medikamente zur
Behandlung der ADHS dar, wobei der langfristige Einfluss dieser
Medikation auf die Entwicklung des Kindes verstärkt erforscht werden
muss. Auch andere Medikamente haben ihre Wirksamkeit bewiesen. Im
Vorschulalter soll erst nach Ausschöpfung aller Maßnahmen eine
medikamentöse Behandlung im Einzelfall in Erwägung gezogen werden. Für
die Behandlung sind spezielle Kenntnisse der biologischen, psychischen
und sozialen Entwicklung des Kindes Voraussetzung.
- Die spezielle Indikationsstellung zur medikamentösen Behandlung
mit Stimulanzien ist im Einzelfall ebenso wie die Entscheidung über
Zeitpunkt, Dauer und Dosis sorgfältig und entsprechend dem aktuellen
wissenschaftlichen Standard zu treffen. Auf altersspezifische
Besonderheiten im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter ist zu
achten. Jede medikamentöse Behandlung mit Stimulanzien ist in ein
umfassendes Therapiekonzept im Sinne einer multimodalen Behandlung
einzubinden. Jede medikamentöse Behandlung bedarf als Mindeststandard
einer intensiven ärztlichen Begleitung und ausführlichen Beratung. Die
alleinige Verabreichung von Stimulanzien ist keine ausreichende
Behandlungsmethode. Der Ausbau von Versorgungsstrukturen für
begleitende psychosoziale und andere therapeutische Maßnahmen soll von
der Politik intensiv unterstützt werden.
- Die bedarfsgerechte Versorgung erfordert eine enge Zusammenarbeit
der Ärzte untereinander (Kinder- und Jugendärzte, Kinder- und
Jugendpsychiater, Psychiater, Allgemeinmediziner) und mit Psychologen,
Psychotherapeuten, Pädagogen, Heilmittelerbringern
(z.B. Ergotherapeuten) und Selbsthilfeverbänden. Die enge
Zusammenarbeit mit weiteren an der gesundheitlichen Versorgung
beteiligten Berufsgruppen ist notwendig. Erziehungsberatungsstellen
sollen unter einer pädagogischen Zielsetzung im Rahmen kooperativer
Netzwerke tätig werden. Auch Kindergärten, Tagesstätten und Schulen
sowie weitere psychosoziale Bereiche sollen unter Einschluss der
Jugendhilfe in das Behandlungsnetzwerk als Kompetenzpartner einbezogen
werden, um einer schädlichen Desintegration der Kinder vorzubeugen.
- Je nach Fachgruppe und therapeutischer Ausbildung besteht eine
unterschiedliche Qualifikation zur Behandlung von ADHS. Die
Verbesserung der Qualifikation muss daher differenziell
erfolgen. Angestrebt wird ein modulares Fortbildungskonzept mit
unterschiedlicher Gewichtung der Inhalte. Grundlage dieses Konzeptes
soll empirisches Tatsachenwissen über Entstehung, Verlauf und Therapie
von ADHS sein. Die Grundlage für interdisziplinäre Zusammenarbeit
bildet ein allen Berufsgruppen zugängliches Basiswissen, dessen
Vermittlung eine gezielte Fortbildung der unterschiedlichen
Beteiligten erfordert. Eine fachübergreifende gemeinsame Fortbildung
im Sinne einer wechselseitigen Erkenntniserweiterung ist anzustreben
und ermöglicht eine qualifizierte Kooperation.
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit beruht auf der Fachkompetenz und
dem wechselseitigen Respekt der beteiligten Berufsgruppen.
Die Verantwortung für die Koordination der interdisziplinären
Behandlung liegt in der Hand des zuständigen Arztes.
Ziel ist ein abgestimmtes multimodales störungsspezifisches
Vorgehen zur Behandlung der Kernsymptomatik und der
Begleitstörungen auf Evidenzbasis.
- Aus berufspolitischer Sicht der beteiligten Verbände besteht
Klärungsbedarf im Hinblick auf Leistungsanreize und eine
leistungsgerechte Honorierung bzw. Finanzierung der
Versorgungstätigkeit. Unter Einbezug von Leistungsträgern und
Leistungserbringern müssen solidarische Finanzierungsmodelle im
Rahmen der Leistungen der SGB V, VIII und IX gewährleistet sein.
Die Politik soll ihren Einfluss im Rahmen der Zuständigkeiten
geltend machen.
- Regionale und überregionale Netzwerke sollen gebildet und die
vorhandenen Netzwerke ausgebaut werden. Von der Politik wird eine
Hilfestellung bei der Bestandsaufnahme bestehender regionaler
Netzwerke gewünscht. Diese regionalen Netzwerke sollen die Umsetzung
der Leitlinien in die Praxis unterstützen. Die Politik soll die
Bildung qualifizierter interdisziplinär orientierter Arbeitsgruppen
zum Thema ADHS unter Einbezug von Betroffenenvertretern begleiten und
unterstützen.
- Zum Thema ADHS besteht weiterhin erheblicher
Forschungsbedarf. Dies betrifft sowohl den langfristigen Einfluss
medikamentöser Therapien, besonders des Methylphenidats auf die
Entwicklung des Kindes, als auch empirische Untersuchungen zur
Wirkungsweise weiterer Behandlungsmaßnahmen bei ADHS. Auch die
Intensivierung der Forschung zur Evaluation der Struktur-, Verlaufs-
und Ergebnisqualität in Bezug auf diese unterschiedlichen
Therapieverfahren und der bedarfsgerechten Versorgung ist notwendig
und erwünscht.
Parlamentarische Staatssekretärin und Drogenbeauftragte der
Bundesregierung: Frau Caspers-Merk
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie: Prof. Dr. Resch
Für die Gesellschaften der Kinderheilkunde und Jugendmedizin: Dr. Skrodzki
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